Sunday, September 5, 2010

Übrigens…

... wir wissen doch alle was mit Ikarus geschehen ist.

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Die Lösung

Mai 11th, 2009 by Laciparle

Die Frage lautet also: Kann Arno Lohn von Bernd für Mai verlangen?

Als Anspruchsgrundlage wird der geschlossene Arbeitsvertrag herangezogen. Somit ist das Vertragsrecht wirksam (vor dem BGB, da spezieller). Der Vertragsschluss ist vollzogen worden, der Vertrag ist auch wirksam. Somit ist ein Anspruch entstanden. Es könnte jedoch sein, dass durch den Ablauf der Befristung nach §14 Absatz 1 TzbfG der Anspruch inzwischen Erloschen ist. Dazu ist wiederrum die Wirksamkeit der Vereinbarung der Befristung zu prüfen. Diese ist wirksam. Der Vertrag endete also eigentlich Ende April.

Das heißt der fleißige Arno bekommt nun doch nichts? Mal sehen… es hat eine Fortsetzung der Tätigkeit stattgefunden, gegen die Bernd nach §15 Absatz 5 Widerspruch erheben hätte müsen, was er nicht getan hat. Somit ist der Anspruch laut Vertrag nicht erloschen. Bernd hat quasi zugestimmt, dass er Arno weiter beschäftigt und müsste ihm dafür Lohn zahlen.

Aber Arno hat doch nicht den ganzen Mai gearbeitet? Bekommt er trotzdem für den ganzen Monat Geld? Zu prüfen ist, ob der Anspruch analog §326 Absatz 1 BGB erloschen ist. Arno hat seine Leistung angeboten, Bernd hat diese ab dem 5. Mai nicht mehr in Anspruch genommen, das heißt er ist im Annahmeverzug nach §615 BGB. Somit ist Arnos Anspruch auf Vergütung für Mai nicht erloschen. Arno kann von Bernd Lohn für Mai verlangen. Wer hätte DAS gedacht!

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Wer weiß es?

Mai 10th, 2009 by Laciparle

Heute machen wir ein bisschen Arbeitsrecht. Die Aufgabe lautet:

Der beim Boutique-Inhaber Bernd bislang noch nicht beschäftigte Arno hat einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag als Verkäufer (1 Jahr, endet am 28.04.). Arno erscheint am 2. Mai wieder im Geschäft. Da ein Mitarbeiter erkrankt ist, erlaubt Bernd, dass Arno noch 3 Tage bei ihm arbeitet. Als Arno am 5. Mai kommt, schickt ihn Bern nach Hause. Arno möchte den gesamten Lohn für Mai.Hat er ein Recht darauf?
So.. viel Spaß beim Nachdenken, die Lösung kommt später :) ArbG und BGB sind bei mir einsehbar :p

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